Verletzung der Markenrechte durch Keyword bei Google AdWords

 

Seit vielen Jahren besteht die umstrittene Frage, ob die Nutzung fremder Marken als Keyword bei Google AdWords als Rechtsverletzung gilt oder nicht. Bislang hatte sich der Bundesgerichtshof weder mit dem Thema auseinander gesetzt noch klare Verordnungen dazu formuliert. Eine aktuelle Klage erzwang nun aber ein öffentliches Urteil: eine geschützte Marke als Keyword im Rahmen von Google AdWords ist unzulässig.

Die aktuelle Klage

 

Der Angeklagte war Wettbewerber und vertrieb Elektronikartikel im Internet. Mithilfe der Google AdWords integrierte er das Keyword „bananabay“ in seine Anzeige, damit seine Website im Bereich „Anzeigen“ erscheint, sobald Internetuser nach dem Schlüsselwort suchten. Dies ist prinzipiell noch nicht verfassungswidrig, allerdings war auf der Seite nicht deutlich zu erkennen, ob die beworbenen Produkte oder Dienstleistungen vom Markeninhaber selbst oder vom Beklagten stammte. Deswegen klagte der Inhaber der geschützten Marke „banananbay“ auf Unterlassung und sah darin die Verletzung seiner Marke.

 

Das Urteil

 

Die Richter befürworteten die Anklage und gaben dem Kläger das Recht. Allerdings formulierten sie zugleich die Einschränkung, dass ein Markeninhaber die Benutzung seiner Marke durch Dritte nur dann verbieten darf, wenn die Werbefunktion seiner Marke damit in Gefahr sei. Ein zur Marke identisches Schlüsselwort darf dann in den Google AdWords nicht verwendet werden.
Zulässig hingegen ist die Verwendung des Keywords als Marke also, wenn der Werbende durch deutliche Angabe der URL in seiner Anzeige für sein eigenes Unternehmen wirbt und dies dem durchschnittlichen Verbraucher sofort bewusst und hinreichend deutlich ist

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